Sich informieren und austauschen, zu können ist eine zentrale Voraussetzung für die intelektuelle und soziale Entwicklung wie auch Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen. Zugang zu altersadäquaten Informationen, auch zum Internet ist ein Grundrecht.
Das Recht auf Information ist in den VN Kinderechtskonventionen detailliert geregelt, insbesondere in:
Artikel 13: Meinungs– und Informationsfreiheit
Artikel 14: Gedanken-, Gewissens– und Religionsfreiheit
Der VN- Kinderrechtsausschuss kommentiert die Artikel der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen auf der Grundlage der Rechtsentwicklung und Praxiserfahrung und bietet den Vertragsstaaten und deren Organen konkrete Unterstützung bei der Umsetzung an:
Allgemeine Bemerkung I zu Bildungszielen und Bildungseinrichtungen