Armut führt auch zu Bildungsarmut. Geistige Nahrung, schulische Bildung, moderne Pädagogik und berufliche Ausbildung sind essentiell und eröffnen Zukunftsperspektiven.
Das Recht auf Bildung ist in den VN Kinderechtskonventionen detailliert geregelt, insbesondere in:
Artikel 23: Förderung behinderter Kinder
Artikel 28: Recht auf Bildung; Schule; Berufsausbildung
Der VN- Kinderrechtsausschuss kommentiert die Artikel der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen auf der Grundlage der Rechtsentwicklung und Praxiserfahrung und bietet den Vertragsstaaten und deren Organen konkrete Unterstützung bei der Umsetzung an:
Allgemeine Bemerkung I zu Bildungszielen und Bildungseinrichtungen
Allgemeine Bemerkung IX zur Förderung von behinderten Kindern