Recht auf Bildung

Armut führt auch zu Bildungsarmut. Geistige Nahrung, schulische Bildung, moderne Pädagogik und berufliche Ausbildung sind essentiell und eröffnen Zukunftsperspektiven.

VN Kinderrechtskonvention

Das Recht auf Bildung ist in den VN Kinderechtskonventionen detailliert geregelt, insbesondere in:

Artikel 23: Förderung behinderter Kinder

Artikel 28: Recht auf Bildung; Schule; Berufsausbildung

Artikel 29: Bildungsziele; Bildungseinrichtungen

Artikel 32: Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung

Allgemeine Bemerkungen ("General Comments") des VN-Kinderrechtsausschusses

Der VN- Kinder­rechts­aus­schuss kommentiert die Artikel der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen auf der Grundlage der Rechtsentwicklung und Praxiserfahrung und bietet den Vertragsstaaten und deren Organen konkrete Unterstützung bei der Umsetzung an:

Allgemeine Bemerkung I zu Bildungszielen und Bildungseinrichtungen

Allgemeine Bemerkung IX zur Förderung von behinderten Kindern

Allgemeine Bemerkung XI  zu den Rechten indigener Kinder

Materialien