General Comment Nr.25 des Kinderrechtsausschusses vom 24. März 2021 befasst sich mit Pflichten und Anforderungen, die sich für Beteiligte am digitalen Umfeld ergeben, dass Kinder ein Recht auf kindergerechten Zugang dazu haben, und welche Vorkehrungen Staaten treffen müssen, um diesen Zugang zu verwirklichen und negative Auswirkungen von Kindern abzuwenden.
Originaldokument:
GENERAL COMMENT NO. 25 (2021) ON THE RIGHTS OF THE CHILD IN RELATION TO THE DIGITAL ENVIRONMENT