Internationale Vereinbarungen

Ausschuss über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen

Allgemeine Bemerkung XXI zur Situation von Straßenkindern

 

Die Allgemeine Bemerkung Nr. 21 wendet die Vorschriften der Konvention auf die besondere Situation von Kindern an, die keine feste Wohnung haben. Der Ausschuss erläutert dann, welche Maßnahmen die Vertragsstaaten ergreifen müssen, um Obdachlosigkeit zu verhindern, den Weg daraus zu erleichtern, und die Rechte von wohnungslosen Kindern trotz dieser Situation sicherzustellen.

 

Originaldokument:
General comment No. 21 (2017) on children in street situations

Deutsche Übersetzung der BAG Kinderinteressen e.V. und der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte