Die Allgemeine Bemerkung Nr. 21 wendet die Vorschriften der Konvention auf die besondere Situation von Kindern an, die keine feste Wohnung haben. Der Ausschuss erläutert dann, welche Maßnahmen die Vertragsstaaten ergreifen müssen, um Obdachlosigkeit zu verhindern, den Weg daraus zu erleichtern, und die Rechte von wohnungslosen Kindern trotz dieser Situation sicherzustellen.
Originaldokument:
General comment No. 21 (2017) on children in street situations