Der General Comment Nr. 7 des Kinderrechtsausschusses vom 20. September 2006 befasst sich mit der Anwendung der Kinderrechte in der frühen Kindheit.
Funktion und Ziele der Allgemeinen Bemerkung
In den Berichten der Vertragsstaaten sind in vielen Fällen sehr wenige Informationen über die frühe Kindheit enthalten, und wenn, dann lediglich auf Kindersterblichkeit, Geburtenregistrierung und Gesundheitsversorgung begrenzt. Aus diesem Grund widmete der Ausschuss im Jahre 2004 seinen Allgemeinen Diskussionstag dem Thema "Umsetzung der Rechte des Kindes in der frühen Kindheit". Dies führte zu einer Reihe von Empfehlungen (siehe CRC/C/143, sect. VII) sowie zu der Entscheidung, eine Allgemeine Bemerkung zu diesem wichtigen Thema zu verfassen. Durch diese Allgemeine Bemerkung möchte der Ausschuss das Bewusstsein darüber fördern, dass junge Kinder (von der Geburt bis acht Jahre) Inhaber aller Rechte sind, die in der Konvention verankert sind, und dass die frühe Kindheit eine kritische Periode für die Verwirklichung dieser Rechte ist. Der Ausschuss unterstreicht mit diesem Kommentar, dass es einer ganzheitlichen Anwendung der Kinderrechte in der frühen Kindheit bedarf.
Empfohlene Maßnahmen
Der Ausschuss spricht folgende Empfehlungen aus: Alle geeigneten Maßnahmen sollen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass alle, die Verantwortung für junge Kinder tragen, auf deren Ansichten hören; das Recht des Kindes, bei Angelegenheiten, die es betreffen, gefragt zu werden, muss ab dem frühesten Alter angewendet werden, und zwar so, dass es den Fähigkeiten, dem Interesse und dem Recht auf Schutz vor schädigenden Erfahrungen des Kindes entspricht; das Recht, Meinungen und Gefühle auszudrücken, muss in das tägliche Leben des Kindes zu Hause, in allen Gesundheits-, Pflege-, Betreuungs- und Bildungseinrichtungen, in rechtliche Vorgänge und die Entwicklung von Politik und Einrichtungen eingebettet werden.
Originaldokument:
General comment No. 7 (2005): Implementing child rights in early childhood
Zu dieser Bemerkung hat das schweizerische Marie Meierhofer Institut für das Kind eine deutsche Übersetzung anfertigen lassen. Sie kann hier heruntergeladen werden.