General Comment Nr. 4 des Kinderrechtsausschusses vom 1. Juli 2003 befasst sich mit der Gesundheit und Entwicklung von Heranwachsenden im Kontext der KRK.
Funktion und Ziele der Allgemeinen Bemerkung
Der Ausschuss wird in der Allgemeinen Bemerkung Nr. 4 den besonderen Bedürfnissen und Herausforderungen von Heranwachsenden gerecht. Dabei bemängelt er eine grundsätzliche Vernachlässigung dieser Altersgruppe bei der Umsetzung der Konvention. Das ausgesprochene Ziel der Erklärung ist es, das Bewusstsein der Staaten für die Belange von Heranwachsenden zu schärfen und sie steuernd bei der Förderung und dem Schutz von Heranwachsenden zu unterstützen. Folgende Rechte sind dabei zentral: das Recht auf freie Meinungsäußerung und Anhörung; das Recht auf angemessenen Zugang zu Informationen, auch bzgl. der Prävention und Behandlung von Krankheiten; das Recht auf Privatsphäre und Vertraulichkeit; das Recht auf Schutz vor Missbrauch, Vernachlässigung, Gewalt und Ausbeutung; das Recht auf den bestmöglichen physischen und mentalen Gesundheitsstandard. Ebenfalls wichtige Aspekte für die Gesundheit und Entwicklung von Heranwachsenden ist die Schaffung eines sicheren und unterstützenden Umfeldes – inklusive dem familiären und schulischen Umfeld – etwa durch eine angemessene Regulierung des Arbeitsumfeldes und des Mindestalters für z.B. Heirat, oder die Prävention und Beseitigung von institutioneller und interpersoneller Gewalt. Grundsätzlich erfordert der Schutz von Heranwachsenden eine Berücksichtigung von sowohl individuellen als auch umgebenden Faktoren. Herausragende Beachtung benötigen die besonders verletzlichen Menschen, welche etwa in einem Umfeld der Gewalt, Armut oder Instabilität leben, ebenso wie physisch oder mental eingeschränkte Kinder und Jugendliche.
Empfohlene Maßnahmen
In Hinblick auf die Gewährleistung der Gesundheit und Entwicklung von Heranwachsenden enthält die Erklärung explizite Verpflichtungen für die Vertragsstaaten. Neben der Berücksichtigung der vier allgemeinen kinderrechtlichen Prinzipien sollen die Staaten alle angemessenen legislativen, administrativen und sonstigen Maßnahmen zur Realisierung und Überwachung der Rechte von Heranwachsenden ergreifen. Gesundheitsleistungen sollten grundsätzlich auch den besonderen Bedürfnissen von Heranwachsenden gerecht werden – sie müssen vorhanden, zugänglich, akzeptiert und von angemessener Qualität sein. Ein multisektoraler Ansatz ebenso wie internationale Kooperationen bei der Förderung und dem Schutz der Rechte von Heranwachsenden werden angestrebt.
Originaldokument:
General comment No. 4: Adolescent health and development in the context of the Convention on the Rights of the Child
Eine deutschsprachige Übersetzung dieser Bemerkung ist im NOMOS-Verlag erschienen. Die Übersetzung ist als E-Book frei zugänglich und kann hier gelesen werden.