Internationale Vereinbarungen

Ausschuss über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen

Allgemeine Bemerkung III zu den Rechten des Kindes im Kontext von HIV/AIDS

 

General Comment Nr. 3 des Kinderrechtsausschusses vom 17. März 2003 befasst sich mit den Rechten des Kindes im Kontext von HIV/AIDS.

 

Funktion und Ziele der Allgemeinen Bemerkung

Der Ausschuss erachtet Kinder als Hauptbetroffene der HIV/AIDS-Pandemie. Die zentralen Ziele der Erklärung sind deshalb: die Identifikation, Stärkung und Realisierung der Menschenrechte des Kindes im Kontext von HIV/AIDS; die Identifikation von Maßnahmen und bewährten Verfahren zur Umsetzung der Rechte im Kontext von HIV/AIDS; die Gewährleistung von Unterstützung, Fürsorge und Schutz gegenüber allen von der Pandemie betroffenen Kindern; die Beteiligung an der Ausarbeitung und Förderung von kinderorientierten Aktionsplänen, Strategien, Gesetzen, Politiken und Programmen zur Eindämmung und Abmilderung der HIV/AIDS-Pandemie und ihrer Folgen für Kinder auf nationaler sowie internationaler Ebene.

Als Leitmotive bei der Prävention und Behandlung von HIV/AIDS sowie der Pflege und Unterstützung von betroffenen Kindern, nennt die Erklärung die generellen Prinzipien der Konvention, nämlich: das Recht auf Nicht-Diskriminierung (Art. 2), das Recht auf Verfolgung der eigenen Interessen, das Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung; das Recht auf Meinungsäußerung und deren Berücksichtigung. Die Konvention, und im Besonderen die genannten Prinzipien, verlangen nach einem holistischen Ansatz im Umgang mit den vielfältigen Bedrohungen zahlreicher Kinderrechte im Kontext von HIV/AIDS. Dieser umfasst vor allem die folgenden Aspekte: die Bereitstellung von Informationen und einer angemessenen Bildung zu HIV/AIDS für alle Kinder; die Verbesserung der Gesundheitsleistungen für Kinder zugunsten einer größeren Akzeptanz und Zugänglichkeit; die Bereitstellung von freiwilligen und vertraulichen HIV-Tests und einer ebensolchen Beratung; die Umsetzung der UN-Empfehlungen zur Vermeidung von HIV-Infektionen bei Säuglingen und Kleinkindern, insbesondere hinsichtlich der Mutter-Kind-Übertragung; die Gewährleistung eines umfassenden und allgemeinen Zugangs zu Behandlung und Betreuung, inklusive der Bereitstellung von Medikamenten, auf Basis des Nicht-Diskriminierungsprinzips; die besondere Berücksichtigung von Kindern in der einschlägigen Forschung.

 

Empfohlene Maßnahmen

Die Vertragsstaaten werden u.a. zu folgenden Maßnahmen aufgefordert: Annahme und  Umsetzung nationaler und lokaler HIV/AIDS-bezogener Politiken; Bereitstellung von finanziellen, technischen und personellen Ressourcen; Prüfung und Ergänzung der bestehenden einschlägigen Gesetze; Aufnahme von HIV/AIDS- Aktionsplänen, Strategien, Politiken und Programmen in die Arbeit nationaler Kinderrechts-Mechanismen; Überprüfung der HIV-bezogenen Datensammlung; Einbeziehung von Informationen über nationale HIV/AIDS-Politiken, -Programme, etc. in die Berichterstattung unter Art. 44 KRK.

 

Originaldokument:
General comment No. 3 (2003): HIV/AIDS and the rights of the children

Eine deutschsprachige Übersetzung dieser Bemerkung ist im NOMOS-Verlag erschienen. Die Übersetzung ist als E-Book frei zugänglich und kann hier gelesen werden.