Internationale Vereinbarungen

Ausschuss über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen

Hauptquelle der Interpretation von UN-Menschenrechtsverträgen sind die Allgemeinen Bemerkungen (General Comments) der UN-Fachausschüsse.

Der Ausschuss über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen (Committee of the Rights of the Child - CRC)) verfasst regelmäßig sogenannte «General Comments», Allgemeine Bemerkungen, zu verschiedenen Bestimmungen und Themenbereichen der Konvention. Er trägt damit dazu bei, die Artikel der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (KRK) auf der Grundlage der Rechtsentwicklung und Praxiserfahrung zu interpretieren. «General Comments» haben die Qualität von Rechtsgutachten und bieten den Vertragsstaaten und deren Organen konkrete Unterstützung bei der Interpretation und Umsetzung der KRK.

 

Übersicht

Allgemeine Bemerkung I zu Bildungszielen und Bildungseinrichtungen

Allgemeine Bemerkung II zur Rolle unabhängiger nationaler Menschenrechtsinstitutionen

Allgemeine Bemerkung III zu den Rechten des Kindes im Kontext von HIV/AIDS

Allgemeine Bemerkung IV  zur  Gesundheit und Entwicklung von Heranwachsenden

Allgemeine Bemerkung V zu den allgemeinen Verpflichtungen zur Umsetzung der  KRK

Allgemeine Bemerkung VI zur Behandlung unbegleiteter Kinder

Allgemeine Bemerkung VII zur  Anwendung der Kinderrechte in der frühen Kindheit

Allgemeine Bemerkung VIII zum Recht von Kindern auf Schutz vor körperlicher Bestrafung

Allgemeine Bemerkung IX zur Förderung von behinderten Kindern

Allgemeine Bemerkung X zur  Behandlung des Kindes im Strafrecht und in Strafverfahren

Allgemeine Bemerkung XI  zu den Rechten indigener Kinder

Allgemeine Bemerkung XII zu dem  Recht des Kindes, gehört zu werden

Allgemeine Bemerkung XIII zu dem auf Schutz vor jeglicher Form von Gewalt

Allgemeine Bemerkung XIV zu dem Recht des Kindes, dass seine Interessen primär berücksichtigt werden

Allgemeine Bemerkung XV zu dem Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit

Allgemeine Bemerkung XVI zu den staatlichen Verpflichtungen bezüglich der Auswirkungen des Wirtschaftssektors auf Kinderrechte

Allgemeine Bemerkung XVII zu dem Recht des Kindes auf Ruhe, Freizeit, Spiel, Freizeitaktivitäten, kulturellem und künstlerischem Leben

Gemeinsame allgemeine Empfehlung / Allgemeine Bemerkung Nr. 31 des Ausschusses für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau und Nr. 18 des Ausschusses für die Rechte des Kindes gegen schädliche Praktiken

Allgemeine Bemerkung XIX zur öffentlichen Haushaltsplanung für die Verwirklichung der Kinderrechte Kindes

Allgemeine Bemerkung XX über die Umsetzung der Kinderrechte während des Jugendalters

Allgemeine Bemerkung XXI zur Situation von Straßenkindern

Gemeinsame Allgemeine Bemerkung Nr. 3 der CMW und Nr. 22 der CRC im Kontext der internationalen Migration: Allgemeine Grundsätze

Gemeinsame Allgemeine Bemerkung Nr. 4 der CMW und Nr. 23 der CRC im Kontext der internationalen Migration: Verpflichtungen der Vertragsstaaten, insbesondere in Bezug auf die Transit- und Bestimmungsländer