Internationale Vereinbarungen

Nachhaltige Entwicklungsziele (SDGs) der Agenda 2030

Am 25. September 2015 wurde auf dem UN-Gipfel in New York die "Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung" verabschiedet. Sie hat die Form eines Weltzukunftsvertrags und soll helfen, allen Menschen weltweit ein Leben in Würde zu ermöglichen. Die „Nachhaltigen Entwicklungsziele“ (SDGs) greifen die Vereinbarungen zum Schutz des Kindes auf. Kinder und Jugendliche werden in der Erklärung und in den daraus abgeleiteten „Nachhaltigen Entwicklungszielen“ mehrfach ausdrücklich als Zielgruppen hervorgehoben. Die 17 Entwicklungsziele der Agenda verknüpfen das Prinzip der Nachhaltigkeit mit der ökonomischen, ökologischen und sozialen Entwicklung – zum ersten Mal werden Armutsbekämpfung und Nachhaltigkeit in einer Agenda zusammengeführt. Die internationale Gemeinschaft will unter anderem bis zum Jahr 2030

 

  • Armut und Hunger beenden und Ungleichheiten bekämpfen
  • Selbstbestimmung der Menschen stärken, Geschlechtergerechtigkeit und ein gutes und gesundes Leben für alle sichern
  • Wohlstand für alle fördern und Lebensweisen weltweit nachhaltig gestalten
  • Ökologische Grenzen der Erde respektieren: Klimawandel bekämpfen, natürliche Lebensgrundlagen bewahren und nachhaltig nutzen
  • Menschenrechte schützen – Frieden, gute Regierungsführung und Zugang zur Justiz gewährleisten
  • Eine globale Partnerschaft aufbauen

 

Die ersten sechs der 17 Entwicklungsziele betreffen Kinder und Jugendliche unmittelbar, die anderen 11 mittelbar.  Im Rahmen der VN-Agenda 21 wurden Kinder und Jugendliche auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro offiziell als Träger einer nachhaltigen Entwicklung anerkannt. Jugendliche haben seitdem ein Teilnahme und Mitspracherecht bei internationalen Verhandlungen. Der Aktionsplan von Johannesburg (2002) benennt ebenfalls Jugendliche als eine der Hauptziel- und Akteursgruppen. 

 

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